113'000 Menschen haben die richtige Wahl getroffen
stars Image
gemerkt 5.0 / 5
auf Google
stars Image
gemerkt 4.7 / 5
auf Trustpilot

Möchten Sie personalisierte Angebote erhalten?

Ein persönlicher, intuitiver & transparenter Vergleich

Vorsorge-Rechner

Projektion Ihres 3. Säule-Kapitals in der Zukunft

Es sind mehrere Tausend, die uns vertrauen

Quote icon

(Google) Sehr gute Beratung zu den verfügbaren Angeboten und wie ich das Angebot finden kann, das am besten zu meinen Bedürfnissen passt und gleichzeitig ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Ich empfehle es!

Alexandre B.
5.0
Quote icon

(Google) Sehr gute Beratung von Fabien Pillet für eine 3a in der Versicherung. Professionell und sehr ehrlich in Bezug auf die empfohlenen Produkte. Sehr zufrieden mit der Kundenbeziehung!

Thierry R.
5.0
Quote icon

(Google) Ein freundlicher Berater mit klaren Erklärungen und Informationen. Eine echte Betreuung. Ich empfehle es weiter.

Joe F.
5.0
Quote icon

(Google) Sehr professionell, sehr verfügbar und zuhörend... Und menschlich, um dem Ganzen die Krone aufzusetzen... Zu empfehlen, sehr zu empfehlen!

Florent T.
5.0

Wir beantworten Ihre Fragen

Ich habe bereits eine dritte Säule, kann ich mehrere haben?

Ja, es ist durchaus möglich, mehrere dritte Säulen pro Person zu haben, allerdings ist es nicht möglich, jedes Jahr mehr als den Höchstbetrag für den Steuerabzug in Ihre gebundene dritte Säule (3A) einzuzahlen. Es gibt jedoch keine Obergrenze für die freie dritte Säule (3b).

Wie viel kann ich auf meinen 3. Pfeiler setzen (Min, Max)?

Es gibt keinen Mindestbetrag, allerdings verlangen die Versicherungsgesellschaften in der Regel, dass die Prämie mindestens CHF 100 beträgt - es ist also möglich, eine dritte Säule mit CHF 100 pro Jahr zu bilden, vorausgesetzt, Sie zahlen die Prämie jährlich auf einmal ein. Bei der freien dritten Säule (3b) gibt es keine Begrenzung der maximalen Einzahlung, bei der gebundenen dritten Säule (3a) hingegen ist die maximale Höhe der zulässigen Steuerabzüge je nach Ihrer Situation begrenzt (CHF 6'883.- pro Jahr für einen Arbeitnehmer und CHF 34'416.- pro Jahr für einen Selbstständigen).

Was ist die 3. Säule A?

Die Säule 3a ist eine private Altersvorsorge. Sie richtet sich an alle erwerbstätigen Personen über 18 Jahre, deren Einkommen AHV-pflichtig ist. Durch Ihre Einzahlungen sparen Sie jedes Jahr Steuern. So bauen Sie ein Kapital für Ihren Ruhestand auf.

Was ist die 3. Säule B?

Wie die Säule 3a ist auch die Säule 3b Teil der privaten Vorsorge. Im Gegensatz zur Säule 3a ist die Säule 3b nicht an den Ruhestand gebunden, sondern kann auch für mittel- oder langfristige Sparziele genutzt werden. Deshalb wird sie auch als freie oder ungebundene Vorsorge bezeichnet. Die für die Säule 3b vorgesehenen Gelder können frei investiert werden, z. B. über ein professionelles Vermögensverwaltungsmandat. Aufgrund des mittel- bis langfristigen Anlagehorizonts sind auch hier niedrige Anlagekosten von besonderer Bedeutung.

Kann ich jeden, den ich will, als Begünstigten einsetzen?

Ja, für die freie dritte Säule (3B), aber es gibt einige Einschränkungen für die gebundene dritte Säule (3A). Die Begünstigten sind in erster Linie der Ehepartner und die Nachkommen, erst danach können Sie die Begünstigungsklausel variieren.

Kann ich später die Prämie für meine 3. Säule ändern?

Ja, aber das hat Folgen für Ihre dritte Säule. Wenn Sie die Höhe Ihrer Prämien senken, wird auch das garantierte Kapital entsprechend reduziert. Überlegen Sie sich also gut, wie viel Sie einzahlen können, bevor Sie eine 3. Wenn Sie Ihre Prämien erhöhen, kann die Versicherungsgesellschaft den technischen Zinssatz Ihres Vertrags ändern (in der Regel nach unten). Es wird Ihnen daher in diesem Fall empfohlen, eine zusätzliche dritte Säule abzuschließen, damit Sie die Vorteile, die mit dem Alter eines bestehenden Vertrags verbunden sind, nicht verlieren.

Aus welchen Gründen kann die 3. Säule A vorzeitig bezogen werden?

Ein Vorbezug der Säule 3a ist unter folgenden Ausnahmen möglich:

- Zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum oder zur Rückzahlung einer Hypothek
- Bei einem Einkauf in eine andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtung oder in eine andere anerkannte Vorsorgeform
- Bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Bei endgültigem Verlassen der Schweiz
- Bei Invalidität oder Tod

Was passiert mit meiner 3. Säule (A) im Todesfall?

Im Todesfall wird das Kapital der Säule 3a gemäss der gesetzlich festgelegten Begünstigtenordnung (Art. 2 BVV3) ausbezahlt. Das Vorsorgeguthaben ist keine Erbschaftsleistung und gehört somit nicht zum Nachlass.Der Vorsorgenehmer kann eine oder mehrere begünstigte Personen aus den in Buchstabe b Ziffer 2 der Begünstigtenordnung genannten Personen bestimmen und deren Ansprüche (mit Reihenfolge und Quote) näher bezeichnen. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit unserem Kundendienst auf.

85% der Schweizer
wissen nichts von der möglichen Steuerersparnis durch die dritte Säule. Und Sie?
checkmark icon
Kostenlos und unverbindlich
checkmark icon
Persönlich
up arrow